Anmeldebogen

Gretel Bergmann Schule, Hamburg


Dieses Anmeldeformular enthält personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Sorge-/Erziehungsberechtigten, die gemäß des Hamburger Schulgesetzes erhoben werden. Gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren. Diese Informationen finden Sie in dem beigefügten Anhang oder in Papierform im Sekretariat.

Das Formular muss in lateinischen Buchstaben ausgefüllt werden
* = Pflichtfeld

Angaben zum Schulkind
Aufnahme für *:
Familienname *
Vorname *
Geschlecht *
männlich   
weiblich   
divers  
keine Angabe  
Geburtstag und Geburtsort *
Im Ausland geboren? ja
Wann erfolgte der Zuzug nach Deutschland?(Jahresangabe)
Staatsangehörigkeit *
Herkunftssprache (wenn nicht deutsch)
War die Einschulung im Ausland? ja
Jahr des ersten Schulbesuchs in den Deutschland
IVK?
ja
nein
Wurden Klassen wiederholt? ja
welche?
Wechsel in eine Regelklasse? *
ja
nein
Weitere Angaben
Geschwister an der GBS ja
Namen Geschwister
ESA erhalten? *
ja
nein
Schulabschluss in einem anderen Land erhalten? ja
Fremdsprachen?
- Englisch (von ... bis)
- Französisch (von ... bis)
- Spanisch (von ... bis)
Außerunterrichtliche Förderung? ja
- wo?
- seit wann?
- Förderschwerpunkt
Wurde Sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt? ja
Sprache   
Lernen   
Emotionale-soziale Entwicklung  
Autismus   
Geistige Entwicklung   
Körperlich motorische Entwicklung   
Hören   
Sehen
Interesse an Sport? *
ja
nein
Masernschutz nachgewiesen? *
ja
nein
Krankheiten/Therapien und Hinweise für Notsituationen
Sonstiges
Wiederholungsantrag gestellt? ja
Wiederholungsantrag gewährt?
ja
nein


Angaben zu den Erziehungsberechtigten
Name der erziehungs-/sorgeberechtigten Person *
Geburtstag *
Telefon*
E-Mail-Adresse *
Anschrift *
Bei zwei Erziehungsberechtigten müssen beide genannt werden!
Name der erziehungs-/sorgeberechtigten Person
Geburtstag
Telefon
E-Mail-Adresse
Abweichende Anschrift vom Kind? ja
Angaben zur Sorgeberechtigung
In der Regel üben die Erziehungsberechtigten die gemeinsame Sorge aus. Gleiches gilt in den Fällen, in denen nicht miteinander verheiratete Eltern in öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen nach §§ 1626 a, 1626 d BGB erklärt haben, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung wird die Personensorge grundsätzlich weiter von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt.

Die alleinige elterliche Sorge ist bei geschiedenen oder getrennten Eltern durch die familiengerichtliche Entscheidung nachzuweisen. Bei Müttern nichtehelicher Kinder kann dieser Nachweis durch ein sog. Negativattest des Jugendamtes erfolgen, in dem das Jugendamt das Nichtvorliegen einer gemeinsamen Sorgeerklärung bestätigt.

Sind Sie unverheiratet mit gemeinsamen Kindern (§ 1626a, d BGB)? ja
Liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor?
ja
nein
Erfolgte die Vorlage einer Sorgerechtserklärung des Kindesvaters?
ja
nein
Sind Sie getrennt lebende Sorgeberechtigte(r)? ja
Haben Sie das alleinige Sorgerecht?
ja
nein
Gerichtsurteil/Sorgerechtserklärung wurde vorgelegt?
ja
nein

Die Angaben sind geprüft und korrekt. Ich habe die Datenschutzbestimmungen von onlineschulanmeldung.de und die Datenschutzbestimmungen der Schule gelesen und erkläre mich ausdrücklich einverstanden, dass die Daten bei Generierung der PDF parallel per E-Mail an die Schule übermittelt werden.

Drucken Sie sich das PDF bitte aus und geben Sie die Formulare unterschrieben in der Schule (persönlich oder per Post) ab.
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